Feurio Fragen & Antworten - allgemeine Fragen
zu Feurio:
Rechtliche Situation - Darf ich Audio-CDs kopieren?
Frage: Wie ist eigentlich die rechtliche
Situation? Darf ich Audio-CDs für meinen Bedarf Kopieren? Und wie ist es,
wenn ich mir eine CD ausleihe? Darf ich die Kopieren?
Darf ich Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler verschenken?
Antwort:Für DEUTSCHLAND gilt
für alle Fragen: JA.
Laut DEUTSCHEM Recht ist das Kopieren von AUDIO-CDs zum PRIVATEN
Bedarf gestattet.
Dies ist im Urheberrecht geregelt:
UHRG, § 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Absatz 1: Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke
eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung
Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen
lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder
Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste
nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
INTERPRETATION:
ACHTUNG: Dies ist jetzt unsere Interpretation des Gesetzes. (Die Interpretation
wurde selbstverständlich mit unserem Anwalt abgesprochen, aber es ist immer
möglich, das ein Richter des Gesetz anders Interpretiert - dies kann daher
nur als Denkansatz verstanden werden und natürlich ohne jegliche Garantie).
GRUNDSÄTZLICH: Beim Kopieren von Audio-CDs ist es (im Gegensatz zu SOFTWARE)
unerheblich, ob sich das Original im eigenem Besitz befindet oder nicht - man
darf sich also eine CD von einem Freund oder aus einer Bibliothek ausleihen,
Kopieren, das Original zurückgeben und die Kopie behalten.
Ebenfalls darf man (ebenfalls im Gegensatz zu Software) die Kopie behalten, wenn
man das Original verkauft.
VERSCHENKEN VON KOPIEN:
Ja, man DARF Kopien von AUDIO-CDs verschenken: Im Gesetz steht eindeutig "zum
privaten Gebrauch". Leider ist der "private Gebrauch" nicht genau definiert,
nach momentaner Rechtssprechung schließt der "private Gebrauch" aber das
verschenken an Personen, zu denen eine persönliche Beziehung besteht, mit
ein.
D.h. man darf problemlos eine Kopie einer CD einem Freund oder gutem Bekannten
schenken.
VORSICHT: Das Problem ist natürlich, wo genau die Grenze zu ziehen ist
- dies entscheidet im Zweifelsfalls ein Richter. Klar dürfte sein, dass
man nicht einfach so Kopien an Fremde verschenken darf.
Auch wenn jemand z.B. in einer Newsgruppe oder am schwarzem Brett einer Firma
schreibt, er suche eine bestimmte CD, ob ihm nicht jemand eine Kopie schenken
könnte, fällt dies wahrscheinlich nicht mehr unter privatem Gebraucht.
Dies ist aber auch im Zusammenhang mit der Anzahl der Kopien zu sehen - verschenkt
man eine oder zwei Kopien, wird das mit Sicherheit noch als "privater Gebrauch"
gewertet. Verschenkt man aber Hunderte von Kopien, dürfte dies schwer darzulegen
sein (siehe nächster Absatz).
Um hier auf der sicheren Seite zu bleiben, sollte man Kopien nur an Freunde,
gute Bekannte oder Arbeitskollegen, mit denen man auch öfter mal ein persönlichen
Wort wechselt, verschenken.
ANZAHL DER KOPIEN:
Im Gesetz steht "einzelne Vervielfältigungsstücke", d.h. man darf nicht
beliebig viele Kopien erstellen - sondern eben nur "einzelne".
Das Gesetz gibt hier keine feste Anzahl vor. Es gab in der Vergangenheit ein
Urteil, wo die Grenze bei 7 Kopien festgelegt wurde - dies war aber kein Höchstrichterliches
Urteil und ist somit kein fester Wert.
Dies liegt also im Zweifelsfall im Ermessensspielraum des Richters.
Fazit: Man sollte nicht auf die Idee kommen, der ganzen Belegschaft seiner Firma
(solange es kein Kleinbetrieb ist) Kopien seiner Lieblings-CD zu schenken - das
ist mit Sicherheit nicht mehr rechtlich abgedeckt.
ENTGELT FÜR KOPIEN?
Oft kam auch die Frage auf, ob man, wenn man für z.B. Bekannte CDs kopiert,
sich die Unkosten (Rohlinge, "Brenner-Verschleiß") erstatten lassen darf.
Hierzu können wir nur sagen: VORSICHT! Die genaue Rechtslage ist noch nicht
geklärt, selbst unser Anwalt konnte nur sagen, dass man da noch auf ein
Grundsatzurteil warten müsste.
Klar ist, dass man keine "Gebühr" für das Kopieren verlangen darf (das
Gesetzt fordert ja Ausdrücklich, dass die Kopie unentgeltlich erfolgen muss).
Ein "Ausgleich" für die Brenner-Abnutzung zu erheben, ist ebenfalls sehr
kritisch.
Zum Thema Rohling: Selbst das Verlangen des Preises des Rohlings KÖNNTE
problematisch sein. Man sollte dass besser so lösen, dass man ERST dem Freund
einen leeren Rohling verkauft (oder besser: in seinem Namen einen Rohling einkauft)
und dann auf SEINEM Rohling die Daten brennt.
ACHTUNG: Bitte jetzt NICHT auf die Idee kommen, die "Gebühr" für das
Kopieren in den Rohling einzurechnen, d.h. den Rohling für z.B. 1 DM einzukaufen
und dann für 5 DM an den Freund weiterzuverkaufen - dies könnte ebenfalls
als Entgelt für das Kopieren ausgelegt werden.
Hier sollte man also wirklich sehr vorsichtig sein - der beste Weg ist es immer
noch, die Kopie ohne jegliche, wie auch immer geartete, Bezahlung zu machen und
sich dann von dem Freund auf ein Bier (oder eine Cola) einladen zu lassen.
FÜR ANDERE LÄNDER:
In anderen Ländern gelten teilweise andere Gesetze, so dass wir diese Frage
hier leider nicht allgemein beantworten können - hier müssen Sie im
Zweifelsfall schon selbst in den entsprechenden Gesetzen Ihres Landes nachlesen
oder einen Anwalt befragen.
Siehe auch:
Fragen und Antworten - allgemeine Fragen zu Feurio!
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